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Das Neu-für Alt-System ist im Versicherungswesen bei Neuwertversicherungen bekannt: obwohl die Sache, die zerstört, beschädigt oder abhanden gekommen ist, nicht mehr neu war, gibt es einen Ersatz auf Basis des Neuwertes. Nur bei Zeitwertregulierungen wird für Alter und Abnutzung eine Abwertung vorgenommen.

Seit Jahren beobachte ich ein Phänomen in der Schadenregulierung, zu dem viele Regulierer und Sachverständige neigen: das "Alt-für-Neu-Phänomen".

Bei diesem Phänomen wird bei der Neuwertregulierung von Sachen, die im Zeitwert weit unter dem Neuwert liegen, eine "Alt-für-Neu"-Korrektur vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Neuwertregulierung unter dem tatsächlichen Neuwert liegt.

Entschuldigend muss angemerkt werden, dass man diesem Phänomen nicht immer widerstehen kann, ob bewusst oder unbewusst. So ist z.B. ein im Ausbau heruntergekommenes Haus, bei dem der Zeitwert der Ausbaugewerke in Richtung 0 tendiert der Neuwertschaden so hoch wie bei einem vergleichbaren Schaden eines Gebäudes in einem guten Zustand. Genaugenommen handelt es sich in solchen Fällen -wenn bei dem Schaden niemand persönlich betroffen war- für eine Bereicherung der Versicherungsnehmer.

Nun gibt es Versicherungsnehmer, denen die Schadebearbeiter dies zubilligen, anderen Versicherungsnehmern wird dieser Zugewinn nicht gegönnt. Entscheidungen in diesem Bereich sind nicht immer sachlich fundiert und werden oft emotional (aus einem falschen Gerechtigkeitssinn heraus) getroffen.

Abhilfe wäre z.B. zu schaffen, wenn beschädigte Sachen unter einem bestimmten Zeitwert nur noch mit dem Zeitwert reguliert werden, ähnlich bei den gewerblichen Versicherungen. Hier wird allerdings vom Zeitwert des Gesamt-Gebäudes ausgegangen, der ist insgesamt selten unter 40 % durch einen meist intakten Rohbau. Vielmehr müsste der Zeitwert der einzeln betroffenen Bauteile oder Gewerke diese Grenze nicht unterschreiten um zu einer Neuwertregulierung zu kommen.

Da dieser Vorschlag schnelle Regulierungen nicht unterstützt, ist er eher nicht umsetzbar.

Die Bearbeiter müssen daher weiter mit diesem Widerspruch leben, aber für eine faire Regulierung objektiv den Neuwert und den Zeitwert ermitteln.

Weiterlesen... | 05.02.2012, 19:30 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 110 Aufrufe

In den östlichen Bundesländern kann es aktuell zu Hochwasserschäden kommen.

Wir bieten bei Bedarf für kommenden Dienstag, den 25.Mai 2010, 16 Uhr, ein 90-minutiges SchadenWebinar an zum Thema

 

Elementarschäden-Hochwasserschäden; was ist bei der Gutachtenerstellung zu beachten.


Anmeldung unter ErgänzungsWebinar SeminarZyklus


Kostenlos für Teilnehmer des SeminarZyklus beim Berliner SchadenSeminar.
Termine siehe SchadenKalender im www.SchadenForum.de

Weiterlesen... | 19.05.2010, 06:42 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 696 Aufrufe

Brand in einer 2-Zimmerwohnung in Berlin Kreuzberg, dabei brennt die Küche vollständig aus, es gibt starke Rauchschäden in der gesamten Wohnung, im Treppenhaus und in der Wohnung über der Brandwohnung. Der Angeklagten wurde falscher Umgang mit Zigaretten unterstellt (Ausleeren des Aschenbechers in Mülleimer). Zu dem Ergebnis kommen die Kripo wie die vom Sachversicherer eingesetzten eigenen Sachverständigen.

 

Nach dem Gutachten des Berliner Schadenseminar BSS UG war eine von der Wand abgekippte Gastherme brandursächlich. Diese Ergebnisse wurden beim SchadenSymposium 2008 bereits vorgetragen. Der Brand ereignete sich 2007, das rechtskräftige Urteil liegt nun Anfang 2010 vor. Das Amtsgericht übernimmt in seinem Urteil im Wesentlichen die Ermittlungsergebnisse des BSS UG und spricht die Angeklagte frei.

Weiterlesen... | 17.05.2010, 08:39 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 721 Aufrufe

Gleich zweimal musste ich mich in den vergangenen Jahren mit Besonderheiten der Zeitwertermittlung in Bayern beschäftigen.

 

Zeitwert und Zeitwertschaden

Anlässlich eines Kongresses 2005 in Dresden hatte ich zum Thema Zeitwert einen Vortrag gehalten. In der Diskussion teilten Kollegen aus Bayern nicht meine Meinung, dass der Prozentanteil des Zeitwertes eines Gebäudes nichts mit dem Prozentanteil des Teilschadens zu tun habe.

Zeitwert und Zeitwert

Konkreter ausgedrückt: ist der Zeitwert nach dem Sachwertverfahren in der Immobilienwertermittlung identisch mit dem Zeitwert eines Gebäudes im Sachversicherungsrecht?

 

Vielleicht ist es erforderlich, bei den Zeitwerten von Gebäuden zukünftig zu differenzieren:

            Zeitwert (Marktwert)

            Zeitwert (Versicherungswert).

 

Zur Diskussion haben wir im SchadenForum eine Diskussion eröffnet.

Weiterlesen... | 15.05.2010, 19:58 von Norbert Reimann | 2 Kommentare | 1060 Aufrufe

Am Freitag war es so weit: der Bundesrat hat die neue ImmoWertV durchgewunken, sie tritt wahrscheinlich zum 1.6.2010 in Kraft.

 

Interessant vielleicht der § 23 Alterswertminderung:


Die Alterswertminderung ist unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnutzungsdauer (§ 6 Absatz 6 Satz 1) zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen zu ermitteln. Dabei ist in der Regel eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Gesamtnutzungsdauer ist die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der baulichen Anlagen.


Die Restnutzungsdauer ist also entscheidend für die Einschätzung, nicht das Alter des Gebäudes. Bei der Abminderung wurde nun der gleichmäßigen, also linearen Wertminderung der Vorzug gegeben, wenn auch Ausnahmen von dieser Regel möglich sind. Eine Vereinbarung, die man so gut im Sachschadenbereich übernehmen kann.

 

Begründet wird dies damit, daß es im Versicherungswesen so üblich sei, was nicht unbedingt nachvollziehbar ist.

 

Das Problem mit der Abminderung ist damit nicht geklärt, bei den gewerblichen Risiken wird es bezüglich der 40- bzw 50%-Problematik den Versicherungsnehmer benachteiligen.

Weiterlesen... | 12.05.2010, 07:51 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 175 Aufrufe

Vorankündigung

Freitag, 3. September 2010

 

Ort: Heimvolkshochschule am Seddiner See  mit Übernachtungsmöglichkeit; Abend-Treffen am 2.9.2010

 

1. Schwerpunktthema: Umgang mit Schadstoffen; Baustelle - Probenahme - Laboranalyse - Umsetzung in die Sanierung

 

2. Aktuelles zu Sachschäden, Vorschriften, Urteile

 

Die Veranstaltung ist auf ca. 30 Teilnehmer begrenzt, Voranmeldung ab sofort möglich

 

Genaues Programm demnächst.

 

DiskussionsForum

Weiterlesen... | 03.05.2010, 10:39 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 100 Aufrufe

Die Realisierung einer Personenzertifizierung nach DIN ISO 17024 für

 

Sachverständige für die Bewertung von Gebäude-Sachschäden


ist vom BSS UG erst mal aufgeschoben aber nicht aufgegeben worden.

 

Zusammen mit dem Geschäftsführer des SVM fand am Donnerstag bei der DAkkS ein Beratungstermin statt.

 

Man kann festhalten, daß es derzeit keine akkreditierten Zertifizierer für Schäden an Gebäuden gibt. Lediglich für die Wertermittlung gibt es akkredidierte Zertifizierungsstellen.

 

Eine Zertifizierung, die nicht akkreditiert ist, sollte nicht angestrebt werden, das bleibt immer zweitklassig und wird über kurz oder lang keine Anerkennung finden.

 

Eine Zertifizierungsstelle die eine Akkreditierung anstrebt, hat Vorlaufkosten von mindestens 50.000,00 €. Darin sind enthalten 15.000-20.000,00 € für die Erstakkreditierung durch die DAkkS, Gehaltskosten für 1,5 fest Angestellter Mitarbeiter, Bürokosten, Honorarkosten für Prüfer etc.

Diese Kosten sind mit den derzeit Interessierten Kolleginnen und Kollegen nicht zu erwirtschaften, selbst wenn nur eine 0 als Ergebnis angepeilt wird.

 

Wir bleiben an dem Thema dran und werden hier weiter berichten, aber nach unserer Einschätzung ist mit einer Realisierung in den nächsten 5 Jahren nicht zu rechnen.

 

Unsere Zwischenlösung


Wir bieten demnächst für Kolleginnen und Kollegen, die in die Gutachten-Thematik einsteigen wollen, eine unabhängige Prüfung an. Das ist nicht mit einer akkredidierten Zertifizierung vergleichbar, kann aber dem potentiellen Auftraggeber den Hinweis geben, daß der Bewerber sich einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat.

 

Organisiert wird diese Prüfung vom BSS UG, der fachliche Teil liegt bei einer Prüfungskommission, zu der auch interessierte Kreise Zutritt haben.

 

Die Kosten sollen für die Bewerber überschaubar bleiben mit einer Zahlung von ca. 500,00 €, bei ausreichender Teilnehmerzahl.

 

Um das Projekt voranzutreiben wäre eine Rückmeldung von interessierten Teilnehmern hilfreich.

 

Eine Prüfungs- und Kostenordnung sowie ein vorläufiges normatives Dokument wird erarbeitet. Die Prüfung wird aus drei Modulen bestehen:

  • Gutachtenerstellung
  • schriftliche Prüfung
  • mündliche Prüfung

 

Die mündliche Prüfung soll öffentlich stattfinden (Besucher nach vorheriger Anmeldung).

 

Die erste Prüfung wird im Februar 2011 geplant, bei entsprechendem Interesse kann der Termin auch vorgezogen werden.

Weiterlesen... | 01.05.2010, 09:18 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 453 Aufrufe

Durch einen Fehler unsererseits konnten die Formulare

Buchung SeminarZyklus

sowie

Anmeldung PhoenixS-Sachverständige

nicht angezeigt werden, der Fehler ist nun behoben.

Senden Sie uns doch bitte auch eine Mail, wenn Sie Fehler entdecken: Mail@SchadenForum.de

Weiterlesen... | 27.04.2010, 18:38 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 109 Aufrufe

In eigener Sache: wir haben mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Anerkennungsmodus gefunden der unserem flexiblen Zyklussystem entgegenkommt.

Alle Einzelmodule sind bis Ende 2012 anerkannt worden.

Den betroffenen KollegInnen bringt das 8*8 = 64 Stunden auf das Fortbildungskonto. Es entstehen für die Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten.

Diese Anerkennung wird auch auf den Teilnahmebescheinigungen aller Teilnehmer vermerkt sein, es wird aber empfohlen, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn eine weitere Anerkennung erforderlich wird.

Weiterlesen... | 17.04.2010, 11:34 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 325 Aufrufe

Wir hatten nach einem Update des Skriptes probleme mit dem Zugang zur Schadendatenbank.

Über ein Bugfix konnte das Problem gelöst werden.

Weiterlesen... | 26.03.2010, 18:32 von Norbert Reimann | 0 Kommentare | 382 Aufrufe
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