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Redaktion SchadenForum und SchadenJournal.de ISSN 1864-8339 : Norbert Reimann Überprüfen Sie bitte, ob Sie auf dem Browser Popup zulassen, sonst nicht uneingeschränkt nutzbar.
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RE:Schimmelüberprüfung bei Wasserschaden
Nein, dass ist prinzipiell nicht richtig. Die Ermittlung des Schadenausmaßes ist wichtig für die fachgerechte Sanierung des Leitungswasserschadens, sofern Gründe dafür sprechen, dass ein möglicher Schimmelpilzbefall entstanden sein kann. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, dass zwischen der geplanten Sanierungsmaßnahme und dem Schadenereignis ein längerer Zeitraum (> 1 Woche) liegt und somit bereits ein Schimmelpilzwachstum an nicht einsehbaren Bereichen entstanden sein kann. Diese Kosten sind bei der Versicherung unter Schadenermittlungskosten zu benennen und im Falle eines Leitungswasserschadens mitversichert.
RE:Schimmelüberprüfung bei Wasserschaden
Hier muss sicherlich im einzeln nach Leitungswasserschadenart unterschieden werden und nach empfohlener Sanierung. So ist unmittelbar nach Schadeneintritt (ca. 1 Tag später) noch nicht von einer Schimmelpilzbildung auszugehen, so dass in diesem Fall unverzüglich mit der Trocknung oder Rückbau (je nach Schadenart) begonnen werden sollte. Ausnahme ist hier ein möglicher Altschaden, der im Interesse der Versicherung vor der Sanierung überprüft werden sollte, weil ansonsten eine Schadenmaximierung die Folge sein könnte. Für den Fall, dass die Auswertung der Proben im Ergebnis "keinen Schimmelpilzbefall" zeigt, muß die Versicherung trotzdem bezahlen, weil alle Maßnahmen zur Schadenminderung über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, auch wenn sie erfolglos waren.
Schimmelüberprüfung bei Wasserschaden
Fragen aus der Telefonhotline 030-35128444
Wir haben einen Leitungswasserschaden, die Sanierungsfirma empfiehlt eine Beprobung auf Schimmelbildung um die geeignete Sanierung auszuführen. Die Versicherung will die Proben nur bezahlen, wenn auch Schimmel festgestellt wird, ist das richtig?
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Norbert Reimann
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