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Sachverhalt
Brand in einer 2-Zimmerwohnung in Berlin Kreuzberg, dabei brennt die Küche vollständig aus, es gibt starke Rauchschäden in der gesamten Wohnung, im Treppenhaus und in der Wohnung über der Brandwohnung. Der Angeklagten wurde falscher Umgang mit Zigaretten unterstellt (Ausleeren des Aschenbechers in Mülleimer). Zu dem Ergebnis kommen die Kripo wie die vom Sachversicherer eingesetzten eigenen Sachverständigen.
Nach dem Gutachten des Berliner Schadenseminar BSS UG war eine von der Wand abgekippte Gastherme brandursächlich. Diese Ergebnisse wurden beim SchadenSymposium 2008 bereits vorgetragen. Der Brand ereignete sich 2007, das rechtskräftige Urteil liegt nun Anfang 2010 vor. Das Amtsgericht übernimmt in seinem Urteil im Wesentlichen die Ermittlungsergebnisse des BSS UG und spricht die Angeklagte frei.
Nun sind zivilrechtliche Auseinandersetzungen über die Regulierung der ausgebrannten Wohnung zu erwarten.
Welche Lehren kann man aus diesem Fall ziehen?
Gasthermen
- Gasthermen sind eine potentielle Brandgefahr
- Ältere Anlagen sollten mit einem TAE (Thermisch auslösende Gas-Absperreinrichtungen) nachgerüstet werden, auch wenn bei Altanlagen dies nicht vorgeschrieben ist
- Bei der Wartung durch die Heizungsfirma wie durch die Schornsteinfeger sollte die Aufhängung überprüft werden (was bei neueren Gasthermen optisch nicht mehr möglich ist, da die Aufhängung sehr häufig durch die Rückwand der Gastherme verdeckt ist
- Für die Befestigung von Gasleitungen gibt es vom DVGW Vorschriften, nicht aber für die Aufhängung von Gasthermen. Die Hersteller halten sich ebenfalls zurück, es ist ihnen ja auch nicht bekannt, an welche Konstruktionen die Thermen befestigt werden.
Brandursachenermittlung
- Bei Ermittlungen gegen Eigentümer oder Mieter sollte immer ein Sachverständiger des eigenen Vertrauens eingeschaltet werden. Polizei wie die Sachverständigen der Versicherung vertreten in erster Linie andere Interessen
- Um den eigenen Sachverständigen zu bezahlen, sollte eine geeignete Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Gutachten zu Brandursachen sind meist aufwändig und kosten zwischen 3.000,00- 10.000,00 €; häufig wird neben dem Generalisten noch ein Elektrofachmann und ein Chemiker benötigt.
- Es sollte bis zum Abschluss der eigenen Untersuchung keine Veränderung an der Brandstelle vorgenommen werden, auch wenn alle anderen Beteiligten (Hauseigentümer, Sachversicherung, Sanierer, Nachbarn) auf eine schnelle Sanierung drängen. Mit der Sanierung werden mögliche Beweismittel vernichtet. Im vorliegenden Fall wurden entscheidende Hinweise bei der Durchsiebung des Brandschuttes gefunden, den die Sachverständigen der Anklage als „Haufwerk“ bezeichneten der offensichtlich nicht durchsucht wurde.
- Sehr schnell schon war der Brandschutt vom Hof entsorgt, hier gibt es dann keine Möglichkeit mehr, entlastendes Material zu finden.
- Die Wohnung muss daher nach Freigabe durch die Ermittlungsbehörden selbst sichergestellt werden, also möglichst keinen Brandstellentourismus.
- Fotoaufnahmen während und nach der Sanierung können aufschlussreich sein, was in dem vorliegenden Fall bestätigt wurde.
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