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Redaktion SchadenJournal.de ISSN 1864-8339 Redaktion SchadenPreise.de Norbert Reimann - Siegmar Mahlmeister - Stephan Uhrig - Günter Meier
Stundensätze bei fiktiven GutachtenEin für den Gebäudebereich wichtiges Gutachten kommt mal wieder aus der KFZ-Ecke (wie z.B. das Umsatzsteuerurteil vor einigen Jahren): Es geht um Stundensätze bei fiktiven Gutachten. Bei der Regulierung im Gebäudebereich ist es immer noch üblich, dem Versicherungsnehmer für Leistungen, die er selbst erbringt, einen Stundensatz von ca. 10 € anzubieten sowie die Materialkosten. Wobei genau dies nicht so vereinbart ist, vielmehr ist die Sache versichert, die eben aus Materialkosten und Lohnkosten besteht. Daß in dem verlinkten Urteil der BGH die meist höheren Kosten der Vertragswerkstatt für angemessen hält, auch bei der Regulierung nach fiktiven Gutachten, wird sicherlich Auswirkung bei der Regulierung von Gebäude-Sachschäden haben.
31.10.2009, 19:51 von Norbert Reimann |
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