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Stephan Uhrig 11.08.2010, 11:44
Heute Abend SV-Stammtisch?
Oliver Schmidt 03.05.2010, 22:07
Guten Abend - Gruss aus Hessen !
Peter Steinmeier 19.07.2009, 18:36
dann sollte man es vielleicht auch Shoutbox nennen?
Norbert Reimann 19.07.2009, 12:42
Wikipedia: Eine Shoutbox (SB) bzw. ein Tagboard ist ein kleiner Bereich auf (meist privaten) Webangeboten, der als eine Art Mini-Gästebuch fungiert und somit die Lücke zwischen Gästebuch/Forum und einem echten Chat schließt. Eine Shoutbox wird in de

Redaktionen

Redaktion SchadenJournal.de ISSN 1864-8339

Norbert Reimann


Redaktion SchadenPreise.de

Norbert Reimann - Siegmar Mahlmeister - Stephan Uhrig - Günter Meier

 

Redaktion Schadstoffe  

Dr. Regine Reimann-Önel 


Hochwasserwarnung für das Flussgebiet Oder

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Düsseldorf, 26.05.2010
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck hat wegen der sich zuspitzenden Hochwasserlage seinen Urlaub abgebrochen. In Polen hat der Hochwasserscheitel der Weichsel zwar die Mündung erreicht. Die Alarmstände sind aber weiter um rund zwei Meter überschritten. Auch wenn man noch so sehr auf Sicherheit bedacht ist, können sich immer
unvorhergesehene Naturkatastrophen ereignen. Zum Glück kann man sich gegen drohende Schäden über entsprechende Versicherungsverträge absichern. Je nachdem, welche Gegenstände konkret beschädigt wurden, werden sie über die Gebäude-, Hausrat- oder (Teil-)Kaskoversicherung erstattet. Mit der normalen Gebäude- oder Hausratversicherung sind
Überschwemmungs- und Hochwasserschäden allerdings nicht versichert, warnen ARAG Experten.


Elementarschadenversicherung
Wer sich gegen Überschwemmungsschäden versichern will, muss zusätzlich eine so genannte Elementarschadenversicherung abschließen, die auch Schäden durch von außen eindringendes Wasser ersetzt.


Jedoch ist regelmäßig eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent vorgesehen. Wer eine solche Elementarschadenversicherung abschließen will, sollte darauf achten, dass auch so genannte Rückstau-Schäden explizit laut Versicherungsvertrag versichert sind.
Andernfalls geht man leer aus, wenn die Kanalisation durch starke Regenfälle überlastet ist und der Keller vollläuft. Viele Versicherer verlangen dann den Einbau einer Rückstauklappe.

 

Alte Versicherungspolicen sind oft ein Vorteil

In einem versicherungstechnischen Dilemma befinden sich die Einwohner im Bereich eines Hochwassergebietes. Meistens werden entsprechende Versicherungsverträge vom Versicherer ganz abgelehnt oder mit so
hohen Selbstbeteiligungsklauseln versehen, dass die Hochwasseropfer in erheblichen Umfang auf ihren Schäden sitzen bleiben. Gleiches kann für denjenigen gelten, der eine neue Versicherungspolice abschließen will, aber in den letzten Jahren bereits Vorschäden wegen eines überschwemmten Kellers oder Ähnlichem geltend gemacht hat. Er kann ebenfalls Schwierigkeiten bei einem Neuabschluss einer Versicherung haben. Im Vorteil sind laut ARAG Experten Bewohner der neuen Bundesländer, wenn sie noch eine alte in der DDR abgeschlossene Gebäude- oder Hausratversicherung haben. Denn hier sind Überschwemmungsschäden ausdrücklich mitversichert.


Schäden sofort anzeigen
Im Schadensfall ist man laut ARAG Experten als Versicherter dazu verpflichtet, die Schäden unverzüglich dem Versicherer zu melden. Hintergrund der sofortigen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers ist, dass der Versicherer die Gelegenheit haben muss, die Ursachen, den Verlauf und das Ausmaß des Schadens selbst zu begutachten, Sachverständige einzuschalten und Zeugen zu befragen. Das wird ihm verwehrt, wenn die Schäden schon länger zurückliegen oder bereits vor der Anzeige beseitigt wurden. Kommt der Versicherte seiner Anzeigenpflicht nicht rechtzeitig nach, muss der Versicherer keinen Schadensersatz mehr leisten. So ist es jedenfalls einem Versicherten ergangen, der einen Sturmschaden erst nach zehn Monaten dem Versicherer gemeldet hatte. Das Landgericht Köln verneinte einen
Leistungsanspruch aus der Gebäudeversicherung und wies die Klage des Versicherten ab (LG Köln, Az.: 20 O 1/08).


ARAG Versicherungen
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Brigitta Mehring, Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
Telefon: 02 11 / 9 63-25 60, Fax: 02 11 / 9 63-20 25
E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de, Internet: http://www.ARAG.de

27.05.2010, 20:13 von Norbert Reimann | 100 Aufrufe

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