Samstag, 04. September 2010, 21:14
Willkommen, Gast!   de
 

www.SchadenForum.de

SchadenKalender

September 2010
M D M D F S S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30

SchadenSuchmaschine

Wer ist online?

Einklappen
  • Gäste: 25

im Chat

Einklappen
Es wurden keine Einträge gefunden.

Statistik

Einklappen

Statistik

SchadenLetter

Einklappen
eMail

Shoutbox

Einklappen
Stephan Uhrig 11.08.2010, 11:44
Heute Abend SV-Stammtisch?
Oliver Schmidt 03.05.2010, 22:07
Guten Abend - Gruss aus Hessen !
Peter Steinmeier 19.07.2009, 18:36
dann sollte man es vielleicht auch Shoutbox nennen?
Norbert Reimann 19.07.2009, 12:42
Wikipedia: Eine Shoutbox (SB) bzw. ein Tagboard ist ein kleiner Bereich auf (meist privaten) Webangeboten, der als eine Art Mini-Gästebuch fungiert und somit die Lücke zwischen Gästebuch/Forum und einem echten Chat schließt. Eine Shoutbox wird in de

Redaktionen

Redaktion SchadenJournal.de ISSN 1864-8339

Norbert Reimann


Redaktion SchadenPreise.de

Norbert Reimann - Siegmar Mahlmeister - Stephan Uhrig - Günter Meier

 

Redaktion Schadstoffe  

Dr. Regine Reimann-Önel 


Neue Immobilienwertermittlungsverordnung

Seite drucken #global.p.exportAsPdf

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)


Bundesrat-Drucksache: 171/10

Zustimmung erfolgte am 7.5.2010

Inkrafttretung zum 1.7.2010


Die seit nunmehr 20 Jahren fast unveränderte Wertermittlungsverordnung soll novelliert und durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ersetzt werden.


Dies geschehe vor dem Hintergrund veränderter Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt, hervorgerufen durch neue stadtentwicklungs- und allgemeinpolitische Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel den Beitritt der neuen Länder, den Stadtumbau oder den demografischen und wirtschaftlichen Wandel.


Die zunehmende Internationalisierung der Immobilienwirtschaft, insbesondere die stärkere Kapitalmarktorientierung, habe ebenfalls das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt beeinflusst und zu früher so nicht wahrgenommenen Wertschwankungen beim Grundvermögen geführt.


Ein von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetztes Sachverständigengremium zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts sei in seinem im April 2008 vorgelegten Bericht zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die bisherige Wertermittlungsverordnung prinzipiell bewährt habe jedoch einer umfassenden Fortentwicklung bedürfe. Viele Formulierungsvorschläge des Sachverständigengremiums seien in die neue ImmoWertV übernommen worden. Die ImmoWertV soll auch den privaten Sachverständigen bzw. Anwendern in der Privatwirtschaft durch eine präzisierte, besser gegliederte und dem heutigen Sprachgebrauch angepasste Fassung die Anwendung erleichtern.


Die neuen Regelungen beziehen sich insbesondere auf:

  • Die Grundlagen und den Stichtag der Wertermittlung;
  • die Grundsätze der Wertermittlung bei nicht marktgängigen bzw. -fähigen Wertermittlungsobjekten;
  • den Grundstückszustand, den Entwicklungszustand und weitere Grundstücksmerkmale,
  • zum Beispiel Nutzungsrechte, Baulasten oder wohnungs- und mietrechtliche Bindungen;
  • die Grundlagen der Ermittlung der Bodenrichtwerte;
  • die Einführung von Marktanpassungsfaktoren - beispielsweise Sachwert- und Erbbaurechts- oder Erbbaugrundstücksfaktoren - zur Ermittlung des tatsächlichen Verkehrswertes;
  • die Präzisierung und Straffung der Vorschriften zum Sachwertverfahren.

Nach den Angaben der Bundesregierung sind durch die vorgesehenen Regelungen keine finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern und auf die Wirtschaft zu erwarten.


Der Bundesrat hatte einer neuen ImmoWertV bereits in seiner 858. Sitzung am 15.Mai 2009 mit fünf Maßgaben zugestimmt, vgl. BR-Drucksache 296/09 (Beschluss), denen die Bundesregierung allerdings nicht in vollem Umfang zustimmen konnte.


Die nunmehr vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung berücksichtigt weitgehend die Anliegen des Bundesrates, bis auf die Forderung nach einer 30prozentigen anstelle der vorgesehenen 20prozentigen Toleranz, innerhalb derer der Wert der lagetypischen Grundstücke um den Bodenrichtwert schwanken dürfe.


Der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung unverändert zuzustimmen.

11.05.2010, 21:18 von Norbert Reimann | 249 Aufrufe

Holocaust-Denkmal; Bau-Mangelstudie

SchadenWerbung

SchadenFoto

SchadenIndizes

Preisindex 1914
I. Quartal 2010: 11,903

Neuwertfaktor
2010 : 15,08

SchadenMarkt

 

Schaden! was nun?

SeminarZyklus

Teilnehmer

SchadenWebinare

ArchitekturSemiotik

PhoenixS

SchadensPortal

SchadensJournal

SchadenDatenbank

SchadenForen

SchadenFoto

SchadenMarkt

Obmannliste

SchadStoffe

 

BSS UG     Gutachten


Gutachten Sachschäden

Versicherungswerte

Brandursachen


Impressum | Kontakt | Nutzungsbedingungen | Zu Favoriten hinzufügen