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Stephan Uhrig 11.08.2010, 11:44
Heute Abend SV-Stammtisch?
Oliver Schmidt 03.05.2010, 22:07
Guten Abend - Gruss aus Hessen !
Peter Steinmeier 19.07.2009, 18:36
dann sollte man es vielleicht auch Shoutbox nennen?
Norbert Reimann 19.07.2009, 12:42
Wikipedia: Eine Shoutbox (SB) bzw. ein Tagboard ist ein kleiner Bereich auf (meist privaten) Webangeboten, der als eine Art Mini-Gästebuch fungiert und somit die Lücke zwischen Gästebuch/Forum und einem echten Chat schließt. Eine Shoutbox wird in de

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Redaktion SchadenJournal.de ISSN 1864-8339

Norbert Reimann


Redaktion SchadenPreise.de

Norbert Reimann - Siegmar Mahlmeister - Stephan Uhrig - Günter Meier

 

Redaktion Schadstoffe  

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Sturmversicherung zahlt nicht für Regeneinbruch

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Richter: Wind muss letzte zeitliche Ursache der Schäden sein

Nürnberg (D-AH) - Tränen bringen nichts: Heult ein Sturmtief sich in sintflutartigen Regengüssen aus, kommt die Sturmversicherung meist nicht für die dabei entstehenden Wasserschäden auf. Versichert ist in der Regel nur, was durch den Druck oder den Sog der aufprallenden Luftmassen unmittelbar beschädigt oder zerstört wird, hat in einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Saarland betont (Az. 5 U 278/09). Der Sturm muss dabei die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens gewesen sein. Und das wäre er laut Richterspruch nicht mehr, wenn etwa im Obergeschoss eines Anwesens das auf dem Balkon angestaute Regenwasser unter der Türschwelle hindurch ins Wohnzimmer gedrückt wird und anschließend dort dann das Parkett und die Zimmerdecke der Wohnung darunter aufweicht.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, blieb in diesem Fall der gegen Sturm versicherte Bewohner auf den Reparaturkosten von über 4.000 Euro sitzen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte festgestellt, dass die Schwelle der Balkontür beim Einbau nicht sachgerecht abgedichtet worden war. Da führte nur deshalb unter üblichen Witterungsbedingungen nicht zu Schäden, weil eine Markise normalerweise einen Wasseranfall mit einer Stauhöhe von mehreren Zentimetern verhinderte.

"Damit aber war die vorhandene Abdichtung der Balkontür nicht erst durch die Einwirkung des Sturms undicht geworden, sondern bereits vor dem Sturm unzureichend", erklärt Rechtsanwalt Marc N. Wandt (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) das Saarbrückener Urteil. Womit der dadurch verursachte Schaden eindeutig nicht mehr von der Sturmversicherung gedeckt ist.
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(10.06.2010)

10.06.2010, 21:50 von Norbert Reimann | 191 Aufrufe

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