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Redaktion SchadenForum und SchadenJournal.de ISSN 1864-8339 : Norbert Reimann Überprüfen Sie bitte, ob Sie auf dem Browser Popup zulassen, sonst nicht uneingeschränkt nutzbar.
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SchadenForum-Link auf Ihrer Homepage? Wenn Sie auf Ihrer Homepage einen Link auf das SchadenForum setzen möchten, können Sie unter Werbemittel ein Design auswählen und den dazugehörigen HTML-Code kopieren um ihn auf Ihrer Seite zu plazieren. AnerkennungenDie Fortbildung der Architekten und Ingenieure regeln die jeweiligen Landesgesetze, daher gibt es keine einheitliche Aussage zur Fortbildungspflicht und zur Überprüfung der Fortbildung. Einige Kammern haben bereits ein Punktesystem eingeführt und die Kolleginnen und Kollegen müssen nachweisen können, daß eine ausreichende Fortbildung stattgefunden hat. Fortbildungsveranstaltungen bieten die Kammern selbst an. Externe Veranstaltungen können auf Antrag genehmigt werden. Wir haben bei allen Kammern die Anerkennung beantragt bzw. nachgefragt, ob eine Anerkennung möglich ist. Von allen im Jahr 2008 anerkennenden Kammern lagen bereits Genehmigungen für unsere Veranstaltungen vor, sodaß davon ausgegangen werden kann, daß unsere Veranstaltungen anerkennungswürdig sind. Da die Anerkennungsverfahren sehr zeitaufwändig und teuer ist (einige Kammern erteilen die Anerkennung kostenlos, andere stellen bis zu 150,00 € in Rechnung) beantragen wir die Anerkennungen meist nur auf Nachfrage unserer Seminarteilnehmer. Es würde sich anbieten, wenn die anerkennenden Kammern gerade bei Themen die nichts mit der Ländergesetzgebung zu tun haben, zu einer einheitlichen Anerkennung kommen könnten. Teilnehmer sollte also zukünftig eine frühzeitige Anmeldung bei uns vornehmen mit dem Hinweis, daß eine Anerkennung gewünscht wird. Dabei ist uns die erforderliche Kammer mitzuteilen. Die Kosten für den Antrag übernimmt die BSS, die Gebühren der Kammer übernimmt der Teilnehmer (bei mehreren betroffenen Teilnehmern anteilmäßig). Mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen konnte ein Anerkennungsmodus gefunden werden, bei dem unser SeminarZyklus bis Ende 2012 anerkannt ist. Es werden 8*8 Stunden = 64 Stunden auf das Ausbildungskonto gutgeschrieben, für die betreffenen Kolleginnen und Kollegen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Diese langfristige Anerkennung der AKNW ist auf unseren Teilahmezertifikaten vermerkt, also auch bei Teilnehmern mit einer anderen Kammermitgliedschaft.
09.08.2009, 18:51 von Norbert Reimann |
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