Versicherungsnehmer, deren Schadenregulierung durch die Anwendung des Zeitwertvorbehaltes erfolgte, sollten dies, auch nachträglich, von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.
Das Steinbeis-Beratungszentrum Werte.Risiken.Schäden. konnte am 1.7.2019 eine Kollegin und drei Kollegen für das Fachgebiet
"Versicherungswertermittlungen und Sachschadenbewertungen von Immobilien" zertifizieren.