In der Gutachten- und Regulierungspraxis haben sich Relikte aus alten Zeiten gehalten, die den Versicherungsnehmer, insbesondere bei Teilschäden, stark benachteiligen können.
Es wird der Frage nachgegangen, welcher Nachweis der besonderen Fachkenntnisse sowohl für die Auftraggeber wie für die Sachverständigen unter Einhaltung der bestehenden Bestellungs- und Zertifizierungsvorschriften geeignet ist.