Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohn­gebäude­versicherung wenden

12.11.2018 12:59
#1 Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohn­gebäude­versicherung wenden
avatar
MfG - NR

Mieter tragen bereits durch Zahlung von Beiträgen zur Gebäudeversicherung im Rahmen der Nebenkosten zur Deckung etwaiger Schäden bei

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich der Vermieter bei der Regulierung eines durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschadens allein an seine Wohn­gebäude­versicherung zu halten hat, die den Mieter auch nicht in Regress nehmen kann.

mehr>


 Antworten

 Beitrag melden
27.11.2018 11:04
avatar  ( gelöscht )
#2 RE: Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohn­gebäude­versicherung wenden
avatar
( gelöscht )

Auch wenn es so das Gesetz sieht....ist die heutigen Realität eine ganz andere.


 Antworten

 Beitrag melden
13.03.2019 18:54
avatar  ( gelöscht )
#3 RE: Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohn­gebäude­versicherung wenden
avatar
( gelöscht )

Diese Aussage stimmt so aber nicht.


 Antworten

 Beitrag melden
13.03.2019 18:56
avatar  ( gelöscht )
#4 RE: Vermieter muss sich bei fahrlässig verursachtem Brandschaden durch Mieter an Wohn­gebäude­versicherung wenden
avatar
( gelöscht )

Es greift hierbei das einschlägig bekannte Miteerprivelig


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!